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   VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95   

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VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95 (https://dejure.org/1995,6887)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.08.1995 - 1 TG 1608/95 (https://dejure.org/1995,6887)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 (https://dejure.org/1995,6887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen Minister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 78 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1996, 339
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92

    Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    In der Auswahlentscheidung über die Besetzung des Dienstpostens liegt mithin eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung, da der ausgewählte Bewerber nach einer angemessenen Zeit der Bewährung (vgl. § 11 Bundeslaufbahnverordnung - BLV -) auf dem Dienstposten ohne erneutes Auswahlverfahren befördert werden wird (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 -, HessVGRspr. 1993, 29).

    Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 -, jeweils m.w.N.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527).

  • VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Zur Auslegung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HBG hat der Senat in seinem Beschluß vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - grundsätzlich folgendes ausgeführt:.

    Die neuere, durch den Beschluß vom 6. April 1995 (a.a.O.) eingeleitete Rechtsprechung entspricht allein der durch §§ 7 BRRG, 8 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 1 HBG gekennzeichneten Rechtslage.

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancen-)gleiche, verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung verletzt (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess.StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancen-)gleiche, verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung verletzt (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess.StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Dem Antragsgegner steht insoweit kein organisatorisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 619, 620 = ZBR 1990, 301, 302)." (a.a.O., S. 3, Absatz 1 und 2 des Abdrucks).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancen-)gleiche, verfahrens- und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung verletzt (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess.StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201, 202; Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94

    Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Verzicht auf

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 -, jeweils m.w.N.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1994 - 3 M 4/94

    Auswahlverfahren; Personalentscheidung; Eignungsbeurteilung; Dienstposten

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
    Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338 sowie vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 -, jeweils m.w.N.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527).
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Ein Verstoß gegen die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG ist im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339).

    Eine Trennung von Auswahlzuständigkeit und Ernennungszuständigkeit wird in der Rechtsprechung verneint (u. a.: Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 - JMBl. 1998, 315; Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339; Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verfahrensmangel im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar ist (Hess. VGH, Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 1 TG 2200/95

    Sachliche Zuständigkeit des Präsidenten der Deutschen Bundesbank für Auswahl und

    Der Antragsgegnerin steht insoweit kein organisatorisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1990, NVwZ-RR 1990, 619, 620 = ZBR 1990, 301, 302; Beschlüsse des Senats vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - sowie vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 und 1 TG 2848/95 -).

    Das Vorschlagsrecht ist zwar an das Leistungsprinzip gebunden, stellt aber der Sache nach lediglich eine Vorstufe der Personalauswahl und nicht die endgültige Auswahlentscheidung dar (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 28. August 1995 a.a.O.).

    Ein rechtsfehlerfreies Auswahlverfahren setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere voraus, daß das für die Personalauswahlentscheidung zuständige Organ durch entsprechende Erkenntnisgrundlagen in die Lage versetzt wird, in materieller Hinsicht eine selbständige Eignungsbeurteilung der für die Besetzung des höherwertigen Dienstpostens in Betracht kommenden Beamten vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. August 1992 - 1 TG 294/92 -, ZBR 1993, 338; vom 11. April 1995 - 1 TG 2665/94 - sowie zuletzt vom 28. August 1995 a.a.O.; ebenso OVG SH, Beschluß vom 20. Januar 1994, NVwZ-RR 1994, 527).

    Vielmehr können Verstöße gegen Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit weder nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - geheilt werden, noch sind sie nach § 46 VwVfG unbeachtlich, zumal in der Regel nicht auszuschließen sein wird, daß die sachlich zuständige Stelle zu einer anderen Personalauswahlentscheidung gelangt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Mai 1995 - 1 TG 916/95 - sowie vom 28. August 1995 a.a.O.), die auch darin bestehen kann, daß ein Vorschlag des Zentralbankrats gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BBankG abgelehnt wird.

  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

    Gegen die formelle Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Staatssekretärin kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, daß nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Trennung zwischen Auswahl- und Ernennungskompetenz mit § 12 Abs. 1 HBG nicht vereinbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - und vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 -, NVwZ 1996, 339).
  • VGH Hessen, 16.09.1997 - 1 TG 2069/97

    Sachentscheidungsbefugnis eines Dienstvorgesetzten für Weisungen in

    1995, 85 und vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 -, NVwZ-RR 1996, 339 zur Sachentscheidungsbefugnis in Personalauswahlverfahren).
  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

    § 1 ZustV-JM enthält jedoch keine ausdrückliche Regelung für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten, sodass es bei der Ernennungszuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz verbleibt (vgl. hierzu auch HessVGH, B.v. 28.8.1995 - 1 TG 1608/95 - juris Rn. 11 ff.).
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